Aufnahme eines Patienten im NRZ-Rosenhügel
Wenn Sie einen an einer neurologischen Erkrankung leidenden Patienten betreuen, der zur neurologischen und neuropsychologischen Rehabilitation im Neurologischen Rehabilitationszentrum Rosenhügel aufgenommen werden möchte, müssen Sie dafür einen Antrag bei der zuständigen Sozialversicherung stellen.
Antragsverfahren
Ist die Ursache der Gesundheitsstörung bzw. Körperschädigung ein anerkannter Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit, ist der Antrag dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln.
Liegt kein anerkannter Arbeitsunfall oder Berufskrankheit als Ursache vor und ist der Antragsteller erwerbstätig oder Bezieher einer Alters- oder Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitspension, ist der Antrag an den zuständigen Pensionsversicherungsträger zu übermitteln.
Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Angehörigen eines Versicherten bzw. um einen Bezieher einer Waisenpension, ist der Antrag an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Antragsformular
Es gibt ein einheitliches Antragsformular, das für alle Sozialversicherungen gilt. Die genaue Bezeichnung lautet: Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt. Das Antragsformular können Sie von der Sozialversicherung beziehen oder hier aufrufen und ausdrucken.
Klicken Sie hier um das Formular zu öffnen. (pdf Datei, 190kb)
Den Antrag stellt der Patient (Patient = Antragsteller). Die Vorderseite des Formulars wird vom Patienten ausgefüllt. Sie als behandelnder Arzt begründen auf der Rückseite des Antragsformulars die medizinische Notwendigkeit.
Beim Ausfüllen der Rückseite durch Sie als behandelnden Arzt achten Sie bitte darauf, dass die Diagnose gut leserlich eingetragen ist und Ihr Stempel aufgedruckt wird.
Wenn Sie vom Neurologische Rehabilitationszentrum Rosenhügel einen guten Eindruck gewonnen haben, können Sie als behandelnder Arzt beim Hinweis: „Der vorgeschlagene Ort ... .“ das NRZ Rosenhügel empfehlen und eintragen.
Die Entscheidung über den Antrag wird dem Antragsteller von der Sozialversicherung schriftlich mitgeteilt, wobei im Ablehnungsfall auch die Gründe hierfür in allgemein verständlicher Form angeführt werden.
Privatpatient
Wird der Antrag auf Rehabilitation von der Sozialversicherung abgelehnt, können Sie Ihrem Patienten gerne empfehlen als Privatpatient zu uns zu kommen. Wir bieten unsere Leistungen privat zahlenden Patienten zu gleichen Tarifen an wie den Sozialversicherungen. Zur Vereinbarung eines Aufnahmetermins soll sich Ihr Patient bitte als privater Selbstzahler direkt an uns wenden.